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Der Gründungswettbewerb „Digitale Innovationen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist einer der größten, erfolgreichsten und ältesten Wettbewerbe für Start-ups in Deutschland

Förderung von Start-ups durch das „European Innovation Council“ EIC

Der „EIC Accelerator“ unterstützt die Forschung, Entwicklung und Markteinführung bahnbrechender Innovationen mit einem Zuschuss von bis zu 2,5 Mio. Euro und einer Beteiligungsoption von bis zu 15 Mio. Euro, in Einzelfällen auch mehr. Das Programm „Women Tech EU“ des EIC unterstützt innovative Gründerinnen in der EU mit einem Zuschuss von 75.000 Euro.

Die NRW Bank bietet hierzu in Kooperation mit dem DLR Projektträger und dem Netzwerk NRW.Innovationspartner am Donnerstag, 15. Juni 2023, 12.30 – 14.00 Uhr, eine digitale Informationsveranstaltung an. Nach einem Vortrag zu den Details des Programms durch die Nationale Kontaktstelle (NKS) „EIC Accelerator“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) berichtet ein Start-up-Unternehmen über seine erfolgreiche Antragstellung innerhalb des „EIC“.

Da zurzeit aus technischen Gründen eine Anmeldung über die NRW Bank Veranstaltungs-Homepage nicht möglich ist, erfolgt die Anmeldung formlos per Mail an: bcw_veranstaltungen@nrwbank.de

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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