Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Nach der Anmeldung des Unternehmens beim Ordnungsamt bzw. der Meldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt erhalten alle Selbstständigen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Je nach Rechtsform des Unternehmens gibt es einen entsprechenden Vordruck zur steuerlichen Erfassung.

Diese Fragebögen sind über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung abrufbar.

https://www.formulare-bfinv.de

Die Fragebögen sind innerhalb eines Monats von dem Gewerbetreibenden auszufüllen und an das für ihn zuständige Finanzamt zurückzuschicken, das ihm nach Prüfung der Unterlagen seine Steuernummer mitteilt. Wer die Erteilung der Steuernummer beschleunigen möchte, kann die Unterlagen auch unaufgefordert direkt an sein Finanzamt schicken.

In dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gibt der Gründer bzw. die Gründerin neben allgemeinen Angaben zu seiner/ihrer Person (Adresse, Bankverbindung, etc.) steuerliche Angaben zum Umfang der erwarteten Umsätze und Erträge seiner gewerblichen bzw. selbständigen Tätigkeit an. Die Angaben beziehen sich auf eine Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen bzw. auf die Festsetzung der Vorauszahlungen von Einkommen- und gegebenenfalls Gewerbesteuer durch die Finanzverwaltung.

Autor: Ulrich Grubert

Rubriklistenbild: Alexander Limbach/stock.adobe.com

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