Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Bundesregierung erweitert Fördermöglichkeiten für Gemeinwohl-Unternehmen

Künftig sollen auch kleine und mittelständische Gemeinwohl-Unternehmen von den Mitteln des sogenannten ERP-Vermögen profitieren können. Das Bundeskabinett hat den Anwendungsbereich des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 entsprechend erweitert und dazu den Entwurf einer Rechtsverordnung verabschiedet.

Durch die rechtlichen Änderungen können zukünftig alle kleinen und mittleren gemeinnützigen Unternehmen, unabhängig von ihrer Körperschaftssteuerpflicht, Zugang zu den ERP-Programmen im Bereich der Gründungsfinanzierung erhalten. Dies betrifft insbesondere das bestehende Angebot ERP-Gründerkredit StartGeld, womit Gründungen und junge Unternehmen mit Kreditbeträgen bis 125.000 Euro unterstützt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Weitere Themen

Symbolbild Künstliche Intelligenz: Die Hochschule Bielefeld veranstaltet einen KI-Kongress.
Innovation & Technologie

Studie: Wie Künstliche Intelligenz die industrielle Arbeit optimieren kann

In der neuen Expertise „Künstliche Intelligenz und industrielle Arbeit“ des Forschungsbeirats Industrie 4.0 zeigen das Fraunhofer IEM und das Fraunhofer IML Gestaltungsoptionen und Handlungsfelder auf, wie KI in der deutschen Industrie erfolgreich eingesetzt werden kann. Ziel ist sowohl eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit als auch eine Aufwertung von Arbeitsplätzen. Der KI-Einsatz beinhaltet Produktionsabläufe planen, Montagetätigkeiten übernehmen, Steuerungen programmieren oder Lager organisieren.

weiterlesen