Bundesregierung erweitert Fördermöglichkeiten für Gemeinwohl-Unternehmen

Künftig sollen auch kleine und mittelständische Gemeinwohl-Unternehmen von den Mitteln des sogenannten ERP-Vermögen profitieren können. Das Bundeskabinett hat den Anwendungsbereich des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 entsprechend erweitert und dazu den Entwurf einer Rechtsverordnung verabschiedet.

Durch die rechtlichen Änderungen können zukünftig alle kleinen und mittleren gemeinnützigen Unternehmen, unabhängig von ihrer Körperschaftssteuerpflicht, Zugang zu den ERP-Programmen im Bereich der Gründungsfinanzierung erhalten. Dies betrifft insbesondere das bestehende Angebot ERP-Gründerkredit StartGeld, womit Gründungen und junge Unternehmen mit Kreditbeträgen bis 125.000 Euro unterstützt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Weitere Themen

Energie-Scouts OWL

Online-Informationsveranstaltung zum Projekt Energie-Scouts OWL 2026 am 11.12.2025

Online-Informationsveranstaltung zum Projekt Energie-Scouts OWL 2026 am 11.12.2025 von 9 – 9:45 Uhr via MS-Teams. Die Energie-Scouts beschäftigen sich nicht nur mit Energie, sondern auch mit dem effizienteren Umgang mit Ressourcen wie Wasser, Verpackungen, Abfall oder Chemikalien. Davon profitieren nicht nur die Unternehmen direkt. Auch die Auszubildenden sammeln als Energie-Scouts wertvolle Erfahrungen. Dieses erfolgreiche Projekt wollen wir fortsetzen und Ihnen die Möglichkeiten zum Mitmachen erläutern.

weiterlesen