Der Gründungswettbewerb „Digitale Innovationen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist einer der größten, erfolgreichsten und ältesten Wettbewerbe für Start-ups in Deutschland

Ampel Koalition will Unternehmensgründungen entbürokratisieren

Mit einem Mix aus zielgruppenspezifischen Förderprogrammen, besseren Bedingungen für öffentliche Finanzierungsinstrumente mit Ankerfunktion auch für privates Wagniskapital und Bürokratieabbau wollen die künftigen Koalitionäre den Mittelstand entlasten und fördern sowie Unternehmensgründungen vereinfachen. Insbesondere die Umsetzung des Once-only-Prinzips, die Einrichtung einheitlicher Anlaufstellen für Unternehmensgründungen und die frühzeitige Einbeziehung des Mittelstands bei Gesetzgebungsvorhaben (Praxischeck) haben das Potenzial, wichtige Wachstums- und Innovationsimpulse zu generieren. Das Ziel, die Gründung eines Unternehmens innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen, sollte rasch angegangen werden.

Weitere Themen

Energie-Scouts OWL

Online-Informationsveranstaltung zum Projekt Energie-Scouts OWL 2026 am 11.12.2025

Online-Informationsveranstaltung zum Projekt Energie-Scouts OWL 2026 am 11.12.2025 von 9 – 9:45 Uhr via MS-Teams. Die Energie-Scouts beschäftigen sich nicht nur mit Energie, sondern auch mit dem effizienteren Umgang mit Ressourcen wie Wasser, Verpackungen, Abfall oder Chemikalien. Davon profitieren nicht nur die Unternehmen direkt. Auch die Auszubildenden sammeln als Energie-Scouts wertvolle Erfahrungen. Dieses erfolgreiche Projekt wollen wir fortsetzen und Ihnen die Möglichkeiten zum Mitmachen erläutern.

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Um die Auswirkungen von CBAM auf die Wirtschaft aufzuzeigen, haben die IHKs NRW ein Umfrage durchgeführt. Die Ergebnisse sind hier abrufbar.
Umwelt & Energie

Carbon Border Adjustment Mechanism: CBAM – update

Das Webinar zum CBAM-update findet online per MS Teams statt am 29.01. (11 – 12:30 Uhr). Als Experte steht Helge Wieggrefe, Geschäftsführer der kolum GmbH (Berlin), zur Verfügung. 2026 startet der kostenpflichtige Echtbetrieb des Systems für Unternehmen, deren jährliche Importmenge mindestens 50 Tonnen beträgt. Nur noch Unternehmen, die dann eine Zulassung als CBAM-Anmelder haben, können diese Waren noch importieren.

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