Studie zeigt: Stromversorgungssicherheit kann marktwirtschaftlich gewährleistet werden

„Wie kann Versorgungssicherheit im Strommarkt effizient gewährleistet werden?“ Diese Frage hat das Berliner Beratungshaus Connect Energy Economics im Auftrag des Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (BNE) der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der European Energy Exchange (EEX) in der aktuellen Studie „Die Ordnung der Transformation – Versorgungssicherheit im Strommarkt“ untersucht. Zu den Ergebnissen der Studie sagt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer Achim Dercks: „Für die Wirtschaft ist es wichtig, dass die Stromkosten einer sicheren Energieversorgung für Betriebe begrenzt werden. Ziel sollte es daher sein, Investitionsanreize am Markt zu setzen, statt einzelne Technologien dauerhaft staatlich zu fördern. Die Studie zeigt deutlich, dass eine verlässliche Stromversorgung über marktliche Anreize möglich ist.“
Klimaschutzverträge: Zweites Interessensbekundungsverfahren hat begonnen – Frist 30. September

Die zweite Runde für die Vergabe von Klimaschutzverträgen hat begonnen. Unternehmen mit grundsätzlichem Interesse an Klimaschutzverträgen haben bis zum 30.09.2024 Zeit, Skizzen ihrer Dekarbonisierungsvorhaben einzureichen und für diese einen Antrag auf Zulassung zum zweiten Gebotsverfahren zu stellen. Das erste Gebotsverfahren ist in der Entscheidungsphase.
Registrierung auf der Onlineplattform DIVID des Einwegkunststofffonds

Onlineplattform DIVID des Einwegkunststofffonds ermöglicht jetzt auch Registrierung von Anspruchsberechtigten und ausländischen Herstellern
Einladung zum CBAM: Erfahrungsaustausch – CBAM-Berichterstellung und Umgang mit CO2-Daten von Lieferanten am 04.09.2024

Nach Ablauf der ersten drei Berichtsperioden ist nun keine Verwendung von Standardwerten für die CO2-Emissionen mehr möglich. Eine Einbindung der Lieferanten für die Ermittlung von realen Emissionswerten ist jetzt umso wichtiger.
Einen Einblick in die Praxis und ihr Vorgehen geben Frau Barbara Roßmann, Zollbeauftragte bei der Böllhoff GmbH (Bielefeld) und Herr Helge Wieggrefe, Geschäftsführer des Startups kolum GmbH (Berlin).
Die Veranstaltung findet am 04.09.2024 in der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld statt.
Für eine Anmeldung nutzen Sie bitte den Link https://veranstaltungen.ostwestfalen.ihk.de/cbamerfahrungen
Anlaufstelle Rohstoffe gestartet

Entdecken Sie den Unterstützungsservice der Anlaufstelle Rohstoffe. Es ist die zentrale Anlaufstelle für Unternehmen mit Rohstoffbedarf und Anbieter von Rohstoffen. Der Fokus liegt nicht nur auf mineralischen Rohstoffen und verarbeiteten Zwischenprodukten, sondern auch auf Kreislaufwirtschaft und Recycling.
Energiewende in NRW: Wirtschaft im Spannungsfeld zwischen Nachhaltigkeit und Wettbewerbsdruck

Die nordrhein-westfälischen Unternehmen treiben die Energiewende trotz der vielfältigen Herausforderungen aktiv mit voran und setzen sich ehrgeizige Ziele zur Klimaneutralität. Laut einer aktuellen Umfrage der IHK-Organisation (DIHK 2024) planen über 83 Prozent der befragten Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, bis spätestens 2045 klimaneutral zu wirtschaften; 21 Prozent planen dieses Ziel bereits 2030 zu erreichen.
Verlautbarung zu CBAM-Berichtspflichten Q III 2024 bis Q IV 2025

Die EU Kommission hat kürzlich deutlich gemacht, dass die Regelungen des Art. 4 CBAM-Durchf VO 2023/1773 für die Berechnung der tatsächlichen Emissionen weiterhin Bestand haben und Anwendung finden.
CBAM-Meldepflichtige sind verpflichtet, für jede Wareneinfuhr ab dem 01.08.2024, die tatsächlichen Emissionen nach den Berechnungsmethoden gemäß Art. 4 I oder II CBAM-Durchf VO 2023/1773 zu ermitteln und zu berichten.
Workshop „Circular Economy in der Unternehmensstrategie“

Am 30. Oktober 2024 findet der zweite Workshop der Reihe „Circular Economy in der Unternehmensstrategie“ der Hochschule Bielefeld statt. Im Fokus steht dieses Mal das Thema Nachhaltigkeitskommunikation, zu dem Wirtschaftspsychologin Eliza Starke einen Impuls liefern wird. Außerdem beleuchtet Micha Steiner die rechtlichen Aspekte des Green Washings. Und: Am Beispiel von KATMA CleanControl werden wir Zirkularität im Rahmen einer kurzen Case Study beleuchten.
Nachhaltigkeitsberichterstattung: (un)freiwillig auch für kleine und mittlere Unternehmen

Die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – die Corporate Sustainability Reporting Directive (EU) 2022/2464, kurz CSRD, gilt zunächst für einen eingeschränkten Kreis von Unternehmen, der schrittweise erweitert wird. Aktuell wird die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt und wirft bereits ihre Schatten voraus. Mit der Pflicht zu einem ausführlicheren Nachhaltigkeitsbericht für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitern erhöhen sich ab dem Geschäftsjahr 2024 sukzessive auch die Anfragen bei kleinen und mittleren nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen (KMU), Nachhaltigkeitsinformationen an ihre Geschäftspartner zu liefern. Derzeit flattern bereits unterschiedlichste Fragebögen von Kunden, Lieferanten und Banken in die Unternehmen. Diese indirekte Betroffenheit der KMU von der Richtlinie und der damit verbundene Aufwand lässt die Rufe nach einem europaweit akzeptierten freiwilligen Berichtsstandard lauter werden.
Green Claims-Richtlinie – Rat hat allgemeine Ausrichtung beschlossen

Am 17. Juni 2024 hat der Umweltministerrat der von der belgischen Ratspräsidentschaft vorgeschlagenen Allgemeinen Ausrichtung zur Green Claims-Richtlinie zugestimmt. Diese Richtlinie legt Mindestanforderungen an die Begründung, Kommunikation und Überprüfung expliziter Umweltaussagen fest.