Kunststoffimporte nach Kanada werden meldepflichtig

Kanada hat das Federal Plastics Registry eingeführt, um Daten über Kunststoffprodukte zu sammeln, die in Kanada in Verkehr gebracht werden.

Die kanadische Regierung hat das Federal Plastics Registry (FPR) eingeführt, um Daten über Kunststoffprodukte zu sammeln, die in Kanada in Verkehr gebracht werden. Ziel ist es, die Transparenz zu erhöhen und Maßnahmen zur Reduzierung von Plastikabfällen besser zu
steuern. Die Berichtspflichten werden schrittweise eingeführt.

Webinar: Die neue europäische Verpackungsverordnung (PPWR): Was sich für Unternehmen ändert!

Ab dem 1. Juli 2025 gelten in Dänemark die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (ERP) für Verpackungen. Obwohl diese Regelung erst 2025 in Kraft tritt, müssen sich die verpflichteten Unternehmen bereits ab dem 1. April 2024 registrieren und Planmengen melden.

Die neue europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation PPWR) ist beschlossen und bringt bedeutende Änderungen für nahezu alle Branchen mit sich. Ab dem 12. August 2026 gelten verbindliche Vorschriften für die nachhaltige und zirkuläre Gestaltung von B2B und B2C Verpackungen. Doch welche konkreten Anpassungen sind erforderlich? Wo gibt es Unterschiede zum bisherigen Recht? Was wird noch an Konkretisierungen zu erwarten sein? Wie können Lösungen aussehen? 

CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM: Vereinfachungen in Kraft getreten

Um die Auswirkungen von CBAM auf die Wirtschaft aufzuzeigen, haben die IHKs NRW ein Umfrage durchgeführt. Die Ergebnisse sind hier abrufbar.

Am 20. Oktober 2025 ist die Verordnung (EU) 2025/2083 mit den CBAM-Vereinfachungen in Kraft getreten. Danach brauchen Unternehmen, die CBAM-Güter unter 50 Tonnen im Jahr importieren, keine Zulassung für den Import beantragen, keine CO2-Emissionen berichten und keine Zertifikate kaufen.

PFAS-Beschränkung für Feuerlöschschäume tritt in Kraft

EU-Produktsicherheitsverordnung

Am 3. Oktober 2025 veröffentlicht wurde die „Verordnung (EU) 2025/1988 vom 2. Oktober 2025 zur Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung hinsichtlich per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen in Feuerlöschschäumen“. Sie tritt am 23.10.2025 in Kraft.