Der Ferrari kommt später: „😬” signalisiert keine Zustimmung

Statt Erklärungen müssen inzwischen oft Emojis ausgelegt werden: Das Grimasse schneidende Emoji als Antwort auf die angekündigte Lieferverzögerung des neuen Ferrari bedeutet nicht, dass man damit einverstanden ist: Sachkundig mittels Emoji-Lexikon analysiert vom OLG München.

Mehrere Beschäftigungsverbote wegen Mutterschutzes: Angesammelter Urlaub verfällt nicht

Eine Frau bekam in kur­zer Folge zwei Kin­der, es reih­ten sich meh­re­re Be­schäf­ti­gungs­ver­bo­te naht­los an­ein­an­der – ins­ge­samt über einen Zeit­raum von zwei Jah­ren und vier Mo­na­ten. Laut BAG ver­fällt auf­grund von § 14 S. 2 MuSchG aber auch wäh­rend sol­cher Ver­bots­ket­ten an­ge­sam­mel­ter Ur­laub nicht.

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

Nebenjob beim Pizzaservice: Kein Verzugslohn auf Basis von 58 Wochenstunden

Ohne Re­ge­lung im Ar­beits­ver­trag gilt bei einem Mi­ni­job eine Wo­chen­ar­beits­zeit von 20 Stun­den als ver­ein­bart. Auf die­ser Basis woll­te ein Voll­zeit­be­schäf­tig­ter (38 Stun­den) mit Ne­ben­job dort nicht ab­ge­ru­fe­ne Stun­den nach­ver­gü­tet haben. Das LAG Ber­lin-Bran­den­burg wink­te ab: Die Höchst­ar­beits­zeit von 48 Wo­chen­stun­den bilde die Gren­ze. 

Kein Konzernprivileg bei Anstellung nur „zum Zweck der Überlassung“

Die Ar­beit­neh­mer­über­las­sung un­ter­liegt stren­gen Vor­schrif­ten. Für Un­ter­neh­men des­sel­ben Kon­zerns gibt es aber Er­leich­te­run­gen. Die­ses so­ge­nann­te Kon­zern­pri­vi­leg greift für das ent­lei­hen­de, kon­zern­ver­bun­de­ne Un­ter­neh­men aber nicht immer, wie ein Ur­teil des BAG zeigt.

Nach Düsseldorfer Urteil: Das Ende der Sonderangebote?

Einzelhändler könnten nach der neuen Rechtsprechung zu irreführenden Rabattwerbungen künftig deutlich zurückhaltender mit Sonderangeboten umgehen. Doch das könnte den Handel auch transparenter und ehrlicher machen.

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Desk-Sharing und Clean-Desk-Policy

Immer mehr Unternehmen setzen auf moderne Raumkonzepte, um Flexibilität und Effizienz zu steigern. Doch wie sieht es mit den Rechten des Betriebsrats aus?

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat kürzlich klargestellt, dass die Einführung von Desk-Sharing und einer Clean Desk Policy nur in Teilbereichen mitbestimmungspflichtig ist.