AGB-Einbindung: QR-Codes und Internetadresse reichen aus

Immer mehr Un­ter­neh­men stel­len ihre AGB nur noch per Link auf ihre Home­page oder per QR-Code zur Ver­fü­gung. Geht das? Ja, fin­det das LG Lü­beck. Maß­stab für die Frage, was zu­mut­bar sei – und was nicht -, sei der „Durch­schnitts­kun­de“ – und der habe ein in­ter­net­fä­hi­ges Smart­pho­ne.

Vertragsrücktritt: Rücknahmeverweigerung kann Verkäufer schadensersatzpflichtig machen

Wei­gert sich der Ver­käu­fer nach Ver­trags­rück­tritt des Käu­fers, die man­gel­haf­te Kauf­sa­che zu­rück­zu­neh­men, kann dies einen Scha­dens­er­satz­an­spruch des Käu­fers wegen Ver­let­zung von Rück­sicht­nah­me­pflich­ten im Rück­ge­währ­schuld­ver­hält­nis zur Folge haben. Das hat der BGH ent­schie­den.

Mindestlohn: Keine einseitige Umstellung von Urlaubsgeld auf monatliche Zahlungen

Ein Ar­beit­ge­ber kann das Ur­laubs­geld nicht ein­sei­tig von einer bis­her jähr­li­chen Ein­mal­zah­lung auf mo­nat­li­che Zah­lun­gen um­stel­len, damit der Min­dest­lohn er­reicht wird. Die Regel, wo­nach ein Schuld­ner „im Zwei­fel“ frü­her zah­len darf, hilft dem Ar­beit­ge­ber laut LAG Baden-Würt­tem­berg nicht wei­ter.

DSW-Meldung zu fragwürdigen Gewerbeanmeldungs-Webseiten: Gewerbio.com

Angeboten wird die Unterstützung bei der Gewerbeanmeldung, es wirkt aber so, als erfolge die Gewerbeanmeldung unmittelbar dort. Alles Weitere, insbesondere zu den konkreten Verwicklungen mit Auslandsbezug bei dem jetzigen Anbieter Gewerbio.com sehen Sie in der DSW-Warnmeldung.

Kein Recht auf mehr Urlaubstage wegen Corona-Quarantäne

Wer seinen Urlaub in Corona-Quarantäne verbringen musste, hat keinen Anspruch darauf, die freien Tage nachholen zu dürfen.

Wer seinen Urlaub in Corona-Quarantäne verbringen musste, hat keinen Anspruch darauf, die freien Tage nachholen zu dürfen. Eine Quarantäne sei nicht vergleichbar mit einer Krankheit, entschied der EuGH zu einem Fall aus Deutschland.

Hochwasser und Arbeitspflicht: Was gilt in Extremsituationen?

Das Hochwasser hält weiterhin Teile von Deutschland fest im Griff. Welche Pflichten treffen Arbeitnehmer bei derartigen Extremsituationen: Muss der Beschäftigte weiterhin zur Arbeit gehen, selbst wenn Haus und Hof von Wassermassen bedroht werden? Darf man der Arbeit fernbleiben, um Sandsäcke zu befüllen und Deiche zu sichern?