Betrieb illegal: Spielhalle darf Miete nicht mindern

Zum Betrieb einer Spielhalle vermietete Räume sind nicht schon dann mangelhaft, wenn der Spielbetrieb infolge einer Gesetzesänderung unzulässig wird. Ein Mietmangel tritt laut OLG Frankfurt am Main erst ein, wenn die bisherige Nutzung behördlich untersagt wird oder dies ernstlich zu erwarten ist.
Wettbewerbsrecht: 11. GWB-Novelle tritt in Kraft

Sie ist die Antwort auf die krisenhaften (Preis-)Entwicklungen nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine und ein nächster Schritt zur Modernisierung des Wettbewerbsrechts – die 11. GWB-Novelle.
Kündigungsschutz für GmbH-Geschäftsführer mit Arbeitsvertrag

Wenn ein Geschäftsführer keinen Dienstvertrag hat, sondern angestellt ist, geht seine Organstellung bei einer Insolvenz nicht auf den Käufer des Unternehmens über. Vielmehr übernimmt dieser nur das Arbeitsverhältnis. Damit hat das BAG in solchen Fällen einen Schutz vor Kündigungen ausgesprochen.
Flaschenpfand muss in Werbung extra angegeben werden

Bei der Werbung für Waren, auf deren Behälter es Pfand gibt, dürfen Lebensmittelhändler den Pfandbetrag nicht in den Verkaufspreis einrechnen, sondern müssen ihn gesondert angeben.
Arbeit auf Abruf: Ohne vertragliche Regelung gelten 20 Stunden als vereinbart

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf, legen aber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht fest, gilt nach der gesetzlichen Regelung eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Eine abweichende Auslegung kommt laut BAG nur in Ausnahmefällen in Betracht.
Strenge Anforderungen an Genehmigung von Sonntagsarbeit im Versandhandel

Eine Bewilligung von Sonntagsarbeit muss so bestimmt sein, dass dem Arbeitgeber die Entscheidung, an welchen Sonntagen gearbeitet werden darf, nicht selbst überlassen wird. Außerdem entschied das VG Osnabrück, dass zuvor die Wochenarbeitszeit weitgehend ausgenutzt worden sein muss, das gelte auch für Nachtzeiten.
Indien: Unseriöse Anbieter im Bereich E-Visum

Die deutsche Auslandshandelskammer (AHK) warnt vor unseriösen Anbietern.
Nicht vergessen: Änderung des Lieferkettengesetzes ab 2024 – wer ist betroffen?

Ab dem 1. Januar 2024 wird der Geltungsbereich auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern ausgedehnt. Haben Sie Kunden mit mehr als 1.000 Mitarbeitern? Dann sollten Sie sich dringend informieren.
Veranstaltung „Best of Recht 2023“

Drei Rechtsexperten geben in ihren Kurzvorträgen einen praxisgerechten Überblick über die Themen aus den für Unternehmen hoch relevanten Bereichen Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Kaufrecht.
Arbeitnehmer muss Leasingraten für Dienstrad im Krankengeldbezug selbst zahlen

Bleibt ein im Wege der Entgeltumwandlung finanziertes Dienstrad auch während einer längeren Arbeitsunfähigkeit im Besitz des Arbeitnehmers, sodass er es weiter nutzen kann, muss er die Leasingraten für das Rad in der Zeit des Krankengeldbezugs selbst tragen. Das hat das ArbG Aachen entschieden.