Prüfungsausschuss Ausbilder-Eignungsprüfung – Ein Engagement, das sich lohnt!  

Für die Durchführung unserer Ausbilder-Prüfungen suchen wir stets Fachkräfte aus der Lehre und insbesondere aus der betrieblichen Praxis, die uns bei der Durchführung dieser Prüfung unterstützen wollen und die Freude daran haben, auch im Prüfungswesen Qualität zu garantieren und den Nachwuchs zu fördern.

Voraussetzung für die Prüfertätigkeit sind die entsprechende Sachkunde und die persönliche Eignung der Prüfer/innen. Die Sachkunde wird in der Regel unterstellt, wenn diese oder eine vergleichbare Prüfung abgelegt wurde, möglichst auch bereits eine entsprechende Berufspraxis vorliegt. Bei den Ausbilderprüfungen bezieht sich die Tätigkeit im Ausschuss insbesondere auf die Durchführung der praktischen Prüfungen, die aus einer Unterweisung oder Präsentation sowie einem Fachgespräch bestehen.

Das ehrenamtliche Engagement in einem Prüfungsausschuss ist sicher eine Herausforderung, hat aber auch viele positive Aspekte.

Prüfer/in einer zuständigen Stelle:

– leisten einen verantwortungsvollen Beitrag zur Nachwuchsbildung ihrer Branche,

– tragen dazu bei, dass betriebs- und wirtschaftsnah geprüft wird,

– erweitern den Horizont durch den ständigen Austausch mit anderen Prüfer/innen, aber        auch durch die konstruktive Auseinandersetzung mit den Prüfungskandidaten und –            kandidatinnen,

– erhalten für das Unternehmen den Zugang zu einem regionalen Netzwerk von
Institutionen und Firmen der jeweiligen Branche,

– unterstützen das Ansehen ihres Unternehmens im Sinne einer positiven Außenwirkung,

– stützen die Berufliche Bildung insgesamt – auch als Qualitätsmerkmal unseres
Wirtschaftsstandortes.

Die Berufung der Prüfungsausschussmitglieder erfolgt für einen einheitlichen Zeitraum, der fünf Jahre beträgt.

Für weitere Informationen oder auch ein persönliches Gespräch steht Ihnen gern zur Verfügung:
Dietmar Mann
Referent Berufliche Fortbildung
Tel.: 0521 554-248 – E-Mail: d.mann@ostwestfalen.ihk.de

 

Weitere Themen

Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Umwelt & Energie

EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

weiterlesen