Sprachkenntnisse spielen bei der Rekrutierung internationaler Auszubildender und Fachkräfte eine zentrale Rolle. Bereits im Visumsverfahren ist – je nach Visumstyp – ein Nachweis über Deutschkenntnisse erforderlich. Für ein Visum zur Ausbildung sind in der Regel Kenntnisse auf mindestens B1-Niveau notwendig.
Doch was bedeutet das in der Praxis? Welche sprachlichen Fähigkeiten können Betriebe bei Bewerberinnen und Bewerbern mit B1- oder B2-Niveau erwarten – und wie lassen sich diese einschätzen?
Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des digitalen NUiFinars „Deutschkenntnisse von Azubis und Fachkräften aus dem Ausland: Impulse für Betriebe“ am 21. November 2025 von 10:00 bis 11:00 Uhr.
Das Goethe-Institut gibt Einblicke in die Bewertung von Deutschkenntnissen im Rekrutierungsprozess. Außerdem berichtet Andreas Zimmermann, Personalleiter der MoschMosch GmbH und Regionalbotschafter, aus der betrieblichen Praxis zur Einordnung und Förderung sprachlicher Kompetenzen internationaler Mitarbeitender.
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