Förderung von Weiterbildungen: Neues Bildungsscheckverfahren

Mit dem Bildungsscheck aus Mitteln des europäischen Sozialfonds fördert das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Beteiligung von Beschäftigten an beruflicher Weiterbildung. Nutzen können den Bildungsscheck sowohl Privatpersonen (individueller Zugang) als auch klein- und mittelständische Unternehmen mit Sitz in NRW (betrieblicher Zugang). Gefördert werden 50 Prozent der Kosten für einen Weiterbildungskurs, maximal 500 Euro.

Zum 1. Juli 2022 wurden die Antragsvoraussetzungen angepasst. Im betrieblichen Zugang sind künftig nur noch Unternehmen förderfähig, die weniger als 50 Mitarbeitende bzw. Vollzeitäquivalente beschäftigen (vorher: 249 Mitarbeitende). Auch wurden die Einkommensgrenzen im individuellen Zugang verändert. War bisher noch ein jährliches Mindesteinkommen von 20.000 Euro (alleine veranlagt) bzw. 40.000 Euro (gemeinsam veranlagt) per Einkommensteuernachweis nachzuweisen, so werden diese Grenzen nun aufgehoben.

Künftig können Personen mit Wohnsitz in NRW gefördert werden, die ein zu versteuerndes Einkommen von 0-40.000 Euro bzw. 0-80.000 Euro vorweisen können. Nach wie vor ist eine Beratung zum Bildungsscheck durch eine entsprechende Beratungsstelle erforderlich.

Weitere Informationen zum Bildungsscheck erhalten Sie bei der IHK Akademie, Nicole von Barnekow, Tel.: 0521 554-258, E-Mail: nicole.von.barnekow@ihk-akademie.de

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