Der digitale Ausbildungsvertrag ist da

Ab sofort können IHK-Mitgliedsunternehmen Ausbildungsverträge digital einreichen. Dabei bietet der digitale Ausbildungsvertrag viele Vorteile. Neben einer schnellen Bearbeitungszeit sind Unternehmensdaten bereits vorbelegt und müssen nicht in dreifacher Ausfertigung eingetragen werden. Nachweise können dem Ausbildungsvertrag direkt angehängt werden.

Anders als in der analogen Form des Ausbildungsvertrages stellen Unternehmen vorab einen Antrag auf ein Ausbildungsverhältnis. Neben einer Plausibilitätsprüfung von Angaben, wie beispielsweise die Prüfung der Arbeitszeit und der Urlaubstage in Abhängigkeit von Alter und Ausbildungszeit, haben die Firmen immer einen Überblick über den aktuellen Status ihrer Anträge.

Bei Freigabe des Antrags durch die IHK ist es anschließend möglich, den Berufsausbildungsvertrag auszudrucken und unterschreiben zu lassen. Nach Vertragsabschluss muss dieses nur noch einmal digital bestätigt werden und die IHK Ostwestfalen veranlasst umgehend die Eintragung. Der gedruckte und unterzeichnete Ausbildungsvertrag verbleibt daraufhin im Unternehmen. Neben den Vertragsdaten werden in dem digitalen Ausbildungsvertrag auch die für die Berufsbildungsstatistik erforderlichen Daten in einem Zuge mit abgefragt.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN DIGITALEN AUSBILDUNGSVERTRAG

Die Zugänge für die elektronischen Ausbildungsverträge sind personenbezogen. Daher benötigt die IHK die Daten von den Mitarbeitenden (Name, Vorname), die im Unternehmen für die Antragsstellung der Ausbildungsverträge zuständig sind. Außerdem wird die IHK-Identnummer des Ausbildungsbetriebes benötigt, um eine schnellere Zuordnung schaffen zu können und um Rückfragen zu vermeiden. Die Zugangsdaten und eine Anleitung erhalten die teilnehmenden Unternehmen anschließend per E-Mail.

Die Zugangsdaten können über das IHK-Bildungsportal werden.

Fragen zu den Portalen der Beruflichen Bildung beantwortet Daniel Prophet, IHK, Tel.: 0521 554-181, E-Mail: d.prophet@ostwestfalen.ihk.de.

Weitere Themen

Viele verschiedene Batterien
Umwelt & Energie

Novelle des Batteriegesetzes in Kraft

Das bisherige deutsche Batteriegesetz trat am 7.10.2025 außer Kraft, weil es durch ein neues „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 betreffend Batterien und Altbatterien (Batterierecht-Durchführungsgesetz – BattDG)“ abgelöst wurde. Damit wird das nationale Batterierecht an die seit 2023 bestehende EU-Batterieverordnung angepasst.

weiterlesen
Online-Veranstaltung über den Handel mit Malaysia
International

Malaysia Spotlights – Online-Veranstaltung

Malaysia verfügt neben der Produktion von Roh- und Palmöl über einen breit aufgestellten und diversifizierten Industriesektor, dessen Wertschöpfung in den kommenden Jahren gezielt ausgebaut werden soll. Weitere positive Entwicklungen machen den malaysischen Markt attraktiv. Wir informieren online am 26. November 2025.

weiterlesen