Bitte ab sofort nur noch diesen verwenden: Neuer Berufsausbildungsvertrag jetzt auf der IHK-Homepage abrufbar

Ab sofort ist die neue Version des Berufsausbildungsvertrags als Download auf der IHK-Homepage verfügbar. Mit dem neu gestalteten Musterausbildungsvertrag werden die Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) umgesetzt, die anlässlich der Neuordnung des Berufsbildungsgesetzes zum 01.01.2020 erarbeitet wurden.

Neben den Erweiterungen bei der Genderauswahl werden nun u. a. Angaben zur beruflicher Vorbildung oder auch zu einem vorherigen Studium der Auszubildenden sowie zur Tarifbindung des Unternehmens verlangt. Auch kann nun die Dauer und der Anteil einer Teilzeitausbildung bestimmt werden. Zur besseren Lesbarkeit wurden die Eingabefelder auf 2 Seiten verteilt. Die editierbare PDF-Vorlage kann am PC ausgefüllt und gespeichert werden.

Die Registrierung der Ausbildungsverhältnisse durch die IHK ist nach wie vor maßgeblich für die Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfung. Zudem liefert die Registrierung statistische Daten für die Berufsbildungsforschung. Zur Eintragung bei der IHK wird eine vollständige und unterschriebene Druckversion mit dem sachlichen/zeitlichen Gliederungsplan benötigt. Bei jugendlichen Auszubildenden ist zusätzlich die Bescheinigung der ärztlichen Erstuntersuchung erforderlich.  

Bitte verwenden Sie ab sofort nur noch diese Vertragsvorlage. Sie finden das Dokument unter https://www.ostwestfalen.ihk.de/ausbildung/fuer-ausbilder/ausbildungsvertrag/

 

 

 

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