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Berufliche Weiterbildung attraktiver machen

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek äußerte sich in einem Interview mit den Redakteuren des IHK-Berufsbildungsmagazin POSITION zu den Planungen der Bundesregierung, um die berufliche Bildung weiter zu entwickeln. Danach soll das Bildungssystem stärker auf die Digitalisierung ausgerichtet und die berufliche Weiterbildung zu Meistern, Fachwirten oder Betriebswirten vermehrt gefördert werden. Konkret sagte sie: „Die richtige Mischung von gut ausgebildeten Absolventen der Berufs- und der Hochschulbildung bildet das Rückgrat unserer Wirtschaft. Die Karrierewege müssen transparenter und attraktiver werden. Nach und nach werden wir Ausbildungsberufe modernisieren und in Bildungsstätten investieren. Auch Ausbilder in Betrieben und Bildungsstätten, Lehrkräfte an Berufsschulen sowie Prüfer müssen entsprechend qualifiziert werden.“ Geplant seien danach verstärkte Informationen zur beruflichen Bildung und der Ausbau des Förderangebots mit dem Aufstiegs-BAföG. Dafür werde die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode rund 350 Millionen Euro bereitstellen.

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Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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