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Tipps zur Rekrutierung ausländischer Azubis

Die duale Berufsausbildung in Deutschland ist international hoch angesehen. Die Rekrutierung ausländischer Azubis kann ein sinnvolles mittel zur Bekämpfung des Fachkräftemangels sein. Nachfolgend finden Unternehmen Tipps zur Akquise von Auszubildenden aus dem Ausland.

Wie und wo finde ich Azubis aus anderen Ländern?

 Ihr erster Ansprechpartner bei der Rekrutierung ist der örtliche Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit. Dieser schaltet dann die ZAV ( Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der BA) ein. Außerdem erhalten Sie durch die ZAV die Möglichkeit, sich im Ausland bei Rekrutierungsveranstaltungen oder virtuellen Jobmessen zu präsentieren.

Zudem können Sie Ihren Personalbedarf auch an die Jobbörse der Agentur für Arbeit, oder die  IHK-Lehrstellenbörse bzw. die HWK-Lehrstellenbörse melden. Diese Börsen werden z.B. über „Make it in Germany“ (die zentrale Plattform der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland ) beworben. Ausbildungsinteressierte, auch aus dem Ausland haben dort Zugriff auf Ihre Angebote.

Welche Voraussetzungen müssen Azubis aus dem Ausland ( Drittstaaten) erfüllen?

 Azubis aus dem Ausland müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um in Deutschland eine Ausbildung aufnehmen zu können. Sie müssen z.B. bestimmte Sprachkenntnisse nachweisen und der Lebensunterhalt muss gesichert sein. Außerdem muss die Agentur für Arbeit die Zustimmung geben. Die führt die sog. Vorabprüfung durch;  es wird geprüft, ob Bewerberinnen oder Bewerber aus Deutschland oder der EU für den Ausbildungsplatz in Frage kommen. Außerdem wird geprüft, ob die ausländischen Azubis zu den gleichen Bedingungen wie deutsche Auszubildende eingestellt werden.

Welche Kosten kommen auf das Unternehmen zu, wenn sie Azubis aus dem Ausland einstellen?

 Das reguläre Verfahren ist nicht mit Gebühren verbunden. Wenn das Unternehmen aber das beschleunigte Verfahren einleiten möchte, sind 411 Euro an die zentrale Ausländerbehörde zu zahlen.

Kosten entstehen dem Azubi im Herkunftsland, da Deutschkurse absolviert und Prüfungen abgelegt werden. Außerdem kommen Gebühren für Übersetzungen, Visa, Flug usw. dazu.

Wie kann sich ein Unternehmen auf ein Azubi aus dem Ausland vorbereiten und unterstützen?

 Um den neuen Azubis den Einstieg zu erleichtern ist es wichtig, sie von Anfang an gut zu begleiten.  Bewährt haben sich Patensysteme. Diese Paten unterstützen den Azubi nicht nur bei der fachlichen Einarbeitung sondern auch hinsichtlich sozialer und persönlicher Integration. Behördliches wie die Anmeldung des Wohnsitzes, Beantragung des Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde, das Eröffnen eines Bankkontos etc. können dann gemeinsam geregelt werden.

Unternehmen können die Azubis insbesondere beim Spracherwerb in Deutschland unterstützen.

Was passiert, wenn Azubi und Unternehmen doch nicht zueinander passen?

 Sollte die Ausbildung vorzeitig abgebrochen werden, muss der Arbeitgeber dies innerhalb von 4 Wochen ab Kenntnis der zuständigen Ausländerbehörde melden.

Dem Azubi wird für die Dauer von bis zu sechs Monaten die Möglichkeit gegeben, einen anderen Ausbildungsplatz zu suchen.

Tipp zum Ausbildungsvertrag:  Unternehmen sollten im Ausbildungsvertrag vermerken, dass der Vertrag erst gültig wird, wenn das Visum erteilt wurde.

Kontakt bie uns:

Şengül Budak
s.budak@ostwestfalen.ihk.de
Telefon: 0521 554-163
Fax: 0521 554-5163

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