Änderungsverordnung der Laborberufe

Zum 01.08.2020 tritt die Änderungsverordnung der Ausbildungsberufe zum Biologielaborant/-in, Chemielaborant/-in und Lacklaborant/-in in Kraft. Die Laborberufe sollen mit Hilfe einer Änderungsverordnung novelliert werden. Die Sozialpartner begründen die Änderung mit einer Anpassung an die technologische Entwicklung. Gleichzeitig sollen die vorgesehenen Wahlqualifikationen(WQ) an aktuelle Entwicklungen wie z.B. „Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion“ oder „Arbeiten mit vernetzten, automatisierten Systemen“, angepasst werden.

Aus der Auswahlliste werden für die Biologielaboranten 16 WQ von je 13 Wochen angeboten, von denen sechs auszuwählen sind. Für die Chemielaboranten als auch Lacklaboranten soll es zukünftig 20 WQ von je 13 Wochen Dauer geben, von denen ebenfalls sechs in Frage kommen.

Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Biologie, Chemie und Lack ist am 6. März 2020 veröffentlicht worden. Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August beginnen, gilt die Novelle verbindlich.

Uwe Gößling, IHK

Bild: Gerhard Seybert/stock.adobe.com

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