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Was gehört zur Arbeitszeit?

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Der Start ins Berufsleben ist geglückt, der passende Ausbildungsplatz gefunden und nun heißt es: „Tschüss Schule! Hallo Arbeitswelt!“ Eine aufregende Zeit beginnt mit neuen Aufgaben und Pflichten. In der Schule hat der Gong Unterrichtsanfang und -ende markiert. Aber wie läuft das am neuen Ausbildungsplatz?

Zunächst einmal die Frage: Was ist überhaupt Arbeitszeit? Die Antwort erscheint simpel: Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit. So weit, so einfach. Wie lange du am Tag und in der Woche arbeitest und ob du feste oder flexible Arbeitszeiten hast, ist in deinem Arbeitsvertrag festgehalten. Die Arbeitszeiten sind aber je nach Branche und Unternehmen unterschiedlich geregelt.

Es gibt für alles eine Vorschrift
Trotzdem gibt es natürlich einige Vorschriften durch das bundesweit geltende Arbeitszeitgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz, die immer gelten: Wenn du volljährig bist, darfst du an Werktagen höchstens acht Stunden arbeiten. Bei einer fünf Tage Woche macht das dann 40 Stunden. Das gilt aber nicht für alle Ausbildungsstellen, es können auch weniger Stunden sein. Bist du wegen der Zeiten unsicher, schau in deinem Arbeits- beziehungsweise Tarifvertrag oder in den Betriebsvereinbarungen nach! Solltest du Überstunden ansammeln, musst du dafür einen Ausgleich bekommen, zum Beispiel, indem du an einem anderen Tag entsprechend früher Feierabend machst. Wöchentlich darfst du übrigens maximal 48 Stunden arbeiten, zum Beispiel jeweils acht Stunden von montags bis samstags. Anders sieht es aus, wenn du unter 18 Jahre bist. Dann darfst du höchstens 40 Stunden an fünf Wochentagen arbeiten und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen gar nicht.

Der Besuch der Berufsschule fällt auch unter die Arbeitszeit. Genauer gesagt, wirst du für die Zeit in der Berufsschule von der Arbeit im Betrieb freigestellt. Minderjährige dürfen auch nach „nur“ fünf Stunden Berufsschule nicht mehr nachmittags im Betrieb arbeiten. Bist du hingegen volljährig, kann es sein, dass du nach der Schule noch im Betrieb weiter arbeitest. Das Besondere hierbei: Auch die Fahrtzeit zwischen Berufsschule und Betrieb wird auf die Ausbildungszeit angerechnet.

Pause und Anfahrt – Ist das Arbeitszeit?
Genauso spannend wie die Frage, was zur Arbeitszeit gehört, ist die Frage, was nicht dazu gehört. Nicht zur Arbeitszeit gehört die tägliche Ruhepause. Du darfst nicht acht Stunden durcharbeiten, sondern musst nach spätestens sechs Stunden eine mindestens halbstündige Pause machen. Stell dir das so vor: Du arbeitest acht Stunden täglich, zum Beispiel von 8 bis 16 Uhr. Außerdem hast du eine halbe Stunde Mittagspause. Die Pause zählt nicht zu deiner Arbeitszeit dazu, da du in dieser Zeit ja nicht arbeitest – logisch. Um dennoch auf die acht Stunden zu kommen, planst du die halbstündige Mittagspause mit ein und kommst damit auf einen Arbeitstag inklusive Pause von 8 bis 16:30 Uhr. Auch die Anfahrt zum Arbeitsplatz zählt nicht zur Arbeitszeit. Erst, wenn du beim Ausbildungsbetrieb angekommen bist und beispielsweise eingestempelt hast, beginnt deine offizielle Arbeitszeit, die dann endet, wenn du ausstempelst. Dein Rückweg nach Hause ist ebenfalls keine Arbeitszeit.

Arztbesuch ist nicht gleich Arztbesuch!
Ein wenig komplizierter wird es, wenn es um solche Dinge wie Arztbesuche geht. Zunächst einmal halten wir fest: Wenn du arbeitsunfähig krank bist, hast du auch nichts auf der Arbeit zu suchen. Dann gehst du zum Arzt, lässt dich krankschreiben und kurierst dich aus – kein Problem.

Wenn du auf der Arbeit krank wirst oder dich verletzt, darfst du während deiner Arbeitszeit zu einem Arzt. Doch was ist, wenn du zu einem Vorsorgetermin musst und es keine Sprechstunde in deiner freien Zeit gibt? Darf man während der Arbeitszeit zum Arzt? Jein. Du solltest, wie gesagt, zuerst versuchen, einen Termin nach der Arbeitszeit zu finden. Das ist manchmal aber leichter gesagt als getan. Gerade bei Fachärzten kann man Monate auf einen freien Termin warten, ob der dann auch nach Feierabend liegt, ist schon fast Glückssache. Deshalb gibt es für diesen Sonderfall eine Regelung für eine Arbeitsfreistellung. Die besagt, dass du in Ausnahmefällen auch während deiner Arbeitszeit zur Vorsorge oder zu Untersuchungen, die zu einer bestimmten Uhrzeit sein müssen (wie Blutabnehmen), gehen kannst. Aber aufgepasst! Solche Dinge solltest du am besten immer mit deinem Ausbilder und Vorgesetzten abstimmen. Vielleicht gibt es dazu auch spezielle Regelungen in den Betriebsvereinbarungen des Unternehmens. Solltest du ein flexibles Arbeitszeitmodell, zum Beispiel Gleitzeit haben, ist es eher unwahrscheinlich, dass du eine Freistellung bekommst. Je nachdem wie frei du Arbeitsanfang, Pause und Ende bestimmen kannst, wird meist erwartet, dass du den Arzttermin außerhalb deiner Kernarbeitszeit legst.

Wenn du weiterhin unsicher bist, wie das Ganze mit der Arbeitszeit läuft, frag einfach in deinem Betrieb in der Personalabteilung oder bei deinem Ausbilder nach. Die helfen dir bestimmt gerne weiter. Mit diesen Infos im Hinterkopf, kannst du nun beruhigt in deine Ausbildungszeit starten!

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