Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Mehr Photovoltaik auf Gewerbedächern: Roadshow in Bielefeld am 12. Mai 2022

Eine sichere Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Konditionen ist für viele Unternehmen ein entscheidender Wettbewerbs- und Standortfaktor. Der Einsatz erneuerbarer Energien, vor allem der Photovoltaik ist für Unternehmen und Gewerbetreibende eine zuverlässige und technisch ausgereifte Möglichkeit die eigene Energieversorgung unabhängiger und wirtschaftlicher zu gestalten sowie langfristig abzusichern. Das Potenzial, das Gewerbebauten mit ihren großen Dachflächen für die Photovoltaik bieten, ist immens.

Wir laden Sie gemeinsam mit der IHK Lippe zu Detmold und der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe ein am Donnerstag, den 12. Mai 2022 um 15:00 Uhr in die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, Elsa-Brändström-Str. 1-3,33602 Bielefeld um gemeinsam mit den Referenten:innen sowie Fachexperten:innen praxisnah und anwendungsorientiert die Potenziale der Photovoltaik für das eigene Unternehmen auszuloten und Ihre Fragen zu diskutieren. Die Veranstaltung wird hybrid angeboten, kann also sowohl live in der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld unter den geltenden Hygiene- und Abstandsregeln (max. 80 Personen) sowie online über Zoom verfolgt werden.

Die Veranstaltung ist Teil der in 2021 erfolgreich gestarteten Kampagne „Mehr Photovoltaik auf Gewerbedächern“ des NRW-Wirtschaftsministeriums und der beteiligten Partner, dem Landesverband Erneuerbare Energien NRW, der IHK NRW, der HWK NRW – sowie der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz NRW.Energy4Climate

Das detaillierte Programm und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie HIER.

Quelle: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

weiterlesen
Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

weiterlesen