EU-Wettbewerbsvorschriften für Technologietransfer-Vereinbarungen werden evaluiert

Die aktuelle Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Vereinbarungen, nach der bestimmte Vereinbarungen und Verhaltensweisen von der Anwendung der allgemeinen Wettbewerbsvorschriften der EU freigestellt sind, endet am 30. April 2026. Derzeit wird die aktuelle Verordnung evaluiert.

Technologietransfer-Vereinbarungen sind Vereinbarungen, mit denen eine Partei einer anderen gestattet, bestimmte gewerbliche Schutzrechte (zum Beispiel Patente, Geschmacksmuster, Software-Urheberrechte und Know-how) für die Produktion von Waren oder Dienstleistungen zu nutzen. In den meisten Fällen beschränken diese Vereinbarungen den Wettbewerb nicht, jedoch können unter Umständen bestimmte Klauseln solcher Vereinbarungen auch negative Auswirkungen auf den Wettbewerb haben.
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