CSR-Preis der Bundesregierung – Bewerbungsphase verlängert bis 31. Oktober 2019

Die Bewerbungsfrist für den CSR-Preis der Bundesregierung wurde bis zum 31. Oktober 2019 verlängert.

Nach 2013, 2014 und 2017 vergibt die Bundesregierung zum vierten Mal den Preis für besondere gesellschaftliche Unternehmensverantwortung.

Um den CSR-Preis können sich Unternehmen in drei Größenkategorien bewerben:

  • kleine und mittlere Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten
  • Unternehmen mit 250 bis 999 Beschäftigten
  • Großunternehmen mit 1.000 und mehr Beschäftigten

Die Unternehmen müssen innerhalb von fünf Aktionsfeldern „Unternehmensführung / Geschäftsmodell“, „Markt“, „Arbeitsplatz“, „Umwelt“ und „Gemeinwesen“ Auskunft über ihre Strategien, umgesetzte Maßnahmen und deren Ergebnisse geben.

Zudem werden zwei Sonderpreise vergeben: „Verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement“ sowie „CSR und Digitalisierung“.

Teilnehmende Unternehmen erhalten auf jeden Fall eine individuelle Auswertung ihrer Nachhaltigkeitsleistungen, um Verbesserungspotenziale erkennen und zukünftig umsetzen zu können, da der CSR-Preis der Bundesregierung als Lernpreis konzipiert ist.

Der CSR-Preis steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministers für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil. Die Preisverleihung findet im Juni 2020 in Berlin statt.

Weitere Informationen zum CSR-Preis der Bundesregierung sind auf der Webseite www.csr-preis-bund.de zu finden.

Quelle: DIHK, Berlin

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