Bundeskabinett beschließt Änderung der Bioabfallverordnung

Im Fokus der „kleinen Novelle“ steht die Reduzierung des Plastikgehalts von Bioabfällen, aber auch des Eintrags von Glas und Metallen in die Umwelt. Mit einer neuen Vorschrift werden daher Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung eingeführt. So soll ein „Input-Kontrollwert“ für den Kunststoffgehalt vor Aufgabe in die biologische Behandlungsstufe eingeführt werden. Dieser soll bei 0,5 % (Trockenmasse) für gewerbliche Bioabfälle liegen, bei Bioabfällen aus der privaten Bioabfalltonne 1,0 %. Bei der Abfallannahme haben die Anlagenbetreiber und Sammler durch Sichtkontrollen die Einhaltung des Grenzwertes einzuhalten. Sofern dies nicht der Fall ist, ist eine Schadstoffentfrachtung durchzuführen. Diese neuen Anforderungen können daher Auswirkungen auf die Preisgestaltung entfalten.

Weiter soll der Anwendungsbereich erweitert werden. Künftig soll die Verordnung für jegliche bodenbezogene Verwertung von Bioabfällen gelten.

Den Kabinettsfassung finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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