CLP-Verordnung: Neue Guidelines zur Titandioxid-Kennzeichnung

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 20. September 2021 neue Anleitungen für Unternehmen zur Anwendung der harmonisierten Einstufung bzw. Kennzeichnung von Titandioxid im Rahmen der europäischen CLP-Verordnung (Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung von Stoffen und Gemischen) auf ihrer Website veröffentlicht. Titandioxid kommt als Weißmacher in diversen Produkten zum Einsatz. Hintergrund der entwickelten Guidelines der ECHA sind die am 1. Oktober 2021 auslaufenden Übergangsfristen für die neuen Anforderungen der CLP-Verordnung im Hinblick auf Titandioxid. Diese gehen auf die Delegierte Verordnung (EU) 2020/217 (sogenannte 14. ATP) zurück, welche bereits im Februar 2020 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde – mit anschließenden punktuellen Korrekturen. Darin ist die harmonisierte Einstufung bestimmter Formen von Titandioxid im Rahmen der CLP-Verordnung als vermutlich krebserzeugend beim Einatmen vorgesehen. Die nun verfügbaren Guidelines der ECHA zur Anwendung der neuen Vorgaben für Unternehmen und Behörden wurden laut ECHA u. a. gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) entwickelt und betreffen v. a. verschiedene Gemische.

Die Guidelines der ECHA sowie eine genauere Darstellung der verschiedenen neuen Kennzeichnungsvorgaben finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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