Neuer Förderaufruf für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben bis 27.09.2021

Die NOW GmbH (NOW = Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie) weist auf einen aktuellen Förderaufruf des BAGs (Bundesamt für Güterverkehr) hin:

 
Die vom Bundesverkehrsministerium zur Notifizierung vorgelegte Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben wurde durch die Europäische Kommission genehmigt und kann starten. Damit steht für batterie-, brennstoffzellen- und (Oberleitungs-) hybridelektrische Fahrzeuge, entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien ein attraktives Förderprogramm bereit.
 
Konkret umfasst die Förderrichtlinie als Teil der Umsetzung des Gesamtkonzepts klimafreundliche Nutzfahrzeuge drei Elemente:
1. Förderung der Anschaffung von neuen klimafreundlichen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80 % der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug,
2. Förderung der für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben,
3. Förderung der Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.
 
Hier geht es zur Pressemeldung der NOW GmbH. https://www.now-gmbh.de/aktuelles/pressemitteilungen/eu-genehmigt-neue-foerderrichtlinie-fuer-nutzfahrzeuge-mit-alternativen-antrieben/
Weitere Informationen rund um Förderrichtlinie und Förderaufruf finden Sie hier: www.klimafreundliche-nutzfahrzeuge.de 

Weitere Themen

Entwaldungsverordnung
International

EUDR wird um 1 Jahr verschoben

Die EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall hat angekündigt, dass die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschoben wird.

Die Verordnung sollte ursprünglich ab dem 30. Dezember 2024 gelten, bevor die Kommission vorschlug, den Start auf Ende dieses Jahres zu verschieben und Unternehmen sowie Handelspartnern damit zusätzliche 12 Monate zur Vorbereitung auf die neuen Rückverfolgungs- und Sorgfaltspflichten einzuräumen.

weiterlesen