Das Bundesverkehrsministerium hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Zulassung temporärer Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten zur Bewältigung der Folgen der Unwetter in der 28. Kalenderwoche bis einschließlich 14.08.2021 verlängert. Details entnehmen Sie bitte dem Anschreiben: Verlängerung der Ausnahme für das Unwetter

Umwelt & Energie
CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM: Vereinfachungen in Kraft getreten
Am 20. Oktober 2025 ist die Verordnung (EU) 2025/2083 mit den CBAM-Vereinfachungen in Kraft getreten. Danach brauchen Unternehmen, die CBAM-Güter unter 50 Tonnen im Jahr importieren, keine Zulassung für den Import beantragen, keine CO2-Emissionen berichten und keine Zertifikate kaufen.
