Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot und vom Samstagsfahrverbot nach Ferienreiseverordnung verlängert bis 31.08.2021

 
In Nordrhein-Westfalen sind viele Straßen aufgrund der schweren Unwetter und den starken Regenfällen gesperrt. Im Zusammenhang mit den Überschwemmungen und reißenden Wassermassen ist mit anhaltenden Verkehrsbehinderungen zu rechnen, viele Straßen sind auf unbekannte Zeit nicht befahrbar. Durch das Hochwasser sind erhebliche Schäden entstanden. 

Um in dieser Notfallsituation die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Hilfsmitteln insbesondere in den betroffenen Regionen sicherzustellen und um die anstehenden Aufgaben der Schadensbewältigung zu unterstützen, wird unter Aufhebung des Erlasses (Az. 58.88.05.14- 000001) vom 20. Juli 2021 für das Land Nordrhein-Westfalen eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 2 StVO vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 Absatz 3 und 4 StVO und gemäß § 4 Absatz 3 Ferienreiseverordnung vom Samstagsfahrverbot für LKW auf Autobahnen und Bundesstraßen gemäß § 1 Ferienreiseverordnung erteilt.
 
Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für Beförderungen sowie Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Hilfeleistung und Folgenbeseitigung der Unwetterschäden sowie der damit verbundenen Versorgung der Bevölkerung stehen. Die Ausnahmegenehmigung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis einschließlich zum 31.08.2021.

Weitere Themen

Gründung & Start-Ups

Frauen und Gründung: Veranstaltung „Zeig dich!“ ein voller Erfolg

Rund 100 Frauen sind unserer Einladung gefolgt und haben sich beim Event „Frauen und Gründung: Zeig dich!“ intensiv über den Erfolgsfaktor Sichtbarkeit ausgetauscht. „Sich in einem vertrauensvollen Umfeld auszutauschen und vom gegenseitigen Empowerment zu profitieren – genau das ist es, was weibliches Unternehmertum stark macht“, hat IHK-Hauptgeschäftsführerin Petra Pigerl-Radtke schon in der Begrüßungsrede betont.

weiterlesen