Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Leitfaden: Neun Schritte zur CE-Kennzeichnung

Die Bitkom Servicegesellschaft mbH hat einen neuen CE-Leitfaden veröffentlicht, um Herstellern von elektrischen und elektronischen Produkten einen kompakten Überblick bei den Verordnungen und Richtlinien zur CE-Kennzeichnung zu geben: „Neun Schritte zur CE-Kennzeichnung“. Der Leitfaden beschreibt die Aufgaben eines

  • Bioaktive Beschichtung für Papierverpackungen entwickelt
  • Leitfaden: Neun Schritte zur CE-Kennzeichnung
  • Perowskit-Solarmodule: Hohe Effizienz auf großer Fläche
  • DGQ-Whitepaper: Klimaschutz in Unternehmen

Herstellers im Rahmen der CE-Konformität seiner Produkte – vor dem Verkaufsstart, während des Vertriebs und ab Vertriebsende. Darüber hinaus werden in einem ein-führenden Teil allgemeine Informationen zum CE-Zeichen zusammenfassend dargestellt sowie die Aufgaben der weiteren Wirtschaftsakteure, wie Bevollmächtigten, Importeuren, Händlern oder Fulfilment-Centern, kurz erläutert. Der Leitfaden wurde offiziell in den WEKA-Fachmedien zur Niederspannungsrichtlinie aufgenommen.

Weitere Informationen und den kostenlosen Download dazu gibt es unter:
https://www.weee-full-service.com/de/meldung/leitfaden-neun-schritte-zur-ce-kennzeichnung
Quelle: bitcom-service

Weitere Themen

Recht & Steuern

Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“

Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

weiterlesen