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Der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV): Einführung eines Sperrsystems ab 1. Juli 2021 – auch Gastronomen sind betroffen

Anschlusspflicht an Spielersperrsystem OASIS für Aufsteller von Geld- oder Warenspielgeräten in Gaststätten und Spielhallen

Wenn Sie in Ihrem Lokal, Restaurant, Hotel oder Ihrer Gaststätte Glücksspielautomaten aufgestellt haben, sind Sie von dem am 1. Juli 2021 in Kraft tretenden neuen Glückspielstaatsvertrag betroffen. Er sieht zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht ein zentrales, spielform-übergreifendes Sperrsystem vor.

Jeder Aufstellplatz – also sowohl eine gewerbliche Spielhalle, als auch eine Gaststätte – muss zukünftig an das bundesweite Spielersperrsystem OASIS angeschlossen sein. Dieses bundesweite Sperrsystem wird beim Regierungspräsidium Darmstadt geführt.

Zukünftig ist ein Gastwirt dann verpflichtet, spielwillige Personen durch Ausweiskontrolle zu identifizieren und mit der Sperrdatei abzugleichen (z.B. Namen, Geburtsdatum, Adresse usw.). Gesperrte Spieler dürfen nicht an Glücksspielen teilnehmen.

Wer nach dem 1. Juli 2021 seinen Betrieb nicht an das Spielersperrsystem angeschlossen hat, darf grundsätzlich keine Spielgeräte betreiben. Es wird davon ausgegangen, dass der Spielgeräteaufsteller die erstmalige Registrierung beim Regierungspräsidium Darmstadt durchführen muss. Die Antragstellung ist online ab dem 1.Juli 2021 möglich. Wir empfehlen, den Antrag unverzüglich zu stellen und dies zu dokumentieren.

Erforderlich sind in jedem Fall neben der Hardware eine stabile Internetverbindung im Lokal und ein EDV-Anschluss an das Sperrsystem. Darüber hinaus empfehlen wir den betroffenen Gastronomen sich mit Ihrem Automatenaufsteller in Verbindung zu setzen.

Weiterführende Informationen – auch zum Download – sind z.B. unter den folgenden Links zu finden:

Spielersperrsystem OASIS | Regierungspräsidium Darmstadt (hessen.de)

https://sperrsystem.de/

 

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