DIHK-Merkblatt zur Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie

Am 3. Juli 2021 treten die Einwegkunststoffverbotsverordnung sowie die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung in Kraft. Diese dienen der Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie. Ziel ist die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Dazu werden ab Sommer dieses Jahres bestimmte Einwegkunststoffprodukte verboten, andere sind entsprechend als solche zu kennzeichnen.

Merkblatt Einwegkunststoffrichtlinie

Quelle: DIHK, Berlin

Weitere Themen

Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Umwelt & Energie

EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

weiterlesen