Mehr öffentliche Schnellladesäulen für E-Autos 

Der Bundesrat hat Ende Mai mit dem Schnellladegesetz die Ausschreibung für 1.000 Schnelllade-Hubs bestätigt. Damit soll der Ausbau der öffentlichen Schnellladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland beschleunigt werden. Private Anbieter sollen an tausend Standorten Schnellladepunkte errichten und damit flächendeckendes Laden mit 150 kW Leistung ermöglichen. 

Die Ausschreibung soll noch im Sommer 2021 starten. Verantwortlich sind das Bundesverkehrsministerium und die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH). Ausgeschrieben werden soll sogenannte High Power Charging (HPC)-Ladeinfrastruktur mit einer Leistung von mindestens 150 kW an den jeweiligen Ladepunkten. Ziel ist es, ein schnelles Laden für Mittel- und Langstreckenmobilität zu gewährleisten. Die Leitstelle Elektromobilität bei der Nationalen Organisation Wasserstoff analysiert auf Basis des bisherigen Bestands an Ladeinfrastruktur die Ladebedarfe. Auf dieser Basis werden Gebiete (Suchräume) zur Errichtung von Schnellladestandorten ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt in mindestens 18 regionalen Losen. Die Belange mittelständischer Unternehmen werden laut Bundesverkehrsministerium bei der Losbildung berücksichtigt. Zusätzlich wird es bundesweite Lose an Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen geben. Anders als in bisherigen und weiter bestehenden Förderprogrammen sind hier für die Bietenden der Aufbau und die Gewährleistung des Betriebs der Ladepunkte vertraglich verpflichtend. Der Bund legt darüber hinaus auch Versorgungs- und Qualitätsstandards an den Standorten des Schnellladenetzes fest und stellt deren Einhaltung sicher. Für den Aufbau und den Betrieb der Schnellladeinfrastruktur ist ein Fördervolumen von rund 2 Milliarden Euro vorgesehen. Das Ausschreibungskonzept soll in Kürze vorgelegt werden. Einzelheiten etwa zu den technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sollen in Rechtsverordnungen geregelt werden. 

Weitere Themen

Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Umwelt & Energie

EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

weiterlesen