Keine Verlängerung der Corona-Ausnahmen vom Fahrverbot in den Ferien sowie vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot über den 30.06.2021 hinaus

Die Lkw-Fahrverbote der Ferienreiseverordnung gelten auch in diesem Jahr wieder an allen Samstagen in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August. Darüber hinaus enden die befristeten Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw gemäß § 30 StVO am 30. Juni 2021, so dass das Fahrverbot für Lkw am Sonntag, 4. Juli 2021 nach mehrmonatiger Pause wieder Anwendung findet. 

Im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. August 2021 tritt auch in diesem Jahr wieder die Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße (Ferienreiseverordnung) für Lkw über 7,5 t sowie Lkw mit Anhängern in Kraft. Für die genannten Fahrzeuge gilt an allen Samstagen in diesem Zeitraum von 07:00 bis 20:00 Uhr ein Fahrverbot auf bestimmten Abschnitten von Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen. 

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