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Vorstellung des ersten BSI-Berichts zum Digitalen Verbraucherschutz 2020

Der „Bericht zum Digitalen Verbraucherschutz 2020“ des BSI bildet erstmalig die Gefährdungslage im digitalen Raum für Verbraucherinnen und Verbraucher des vergangenen Jahres ab, identifiziert damit aktuelle Herausforderungen auf dem digitalen Verbrauchermarkt und leitet Handlungsfelder für den Digitalen Verbraucherschutz ab. Zielgruppen des Berichts sind insbesondere die Zivilgesellschaft, der Staat und die Wirtschaft, also jene Akteure, die den Verbraucherschutz aus professioneller Sicht betrachten.
Weiterlesen: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Cyber-Sicherheitslage/Lageberichte/DVS-Bericht/dvs-bericht_node.html

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Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“

Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

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