Die EU-Kommission hat am 12. Mai 2021 ihren Aktionsplan zur Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Böden als Teil des Green Deal präsentiert. Bis 2050 soll demnach eine – bis zum weitgehenden Maße – schadstofffreie Umwelt erreicht werden (Nullschadstoff-Vision 2050).
Dazu definiert der Plan bis 2030 diverse Zwischenziele in verschiedenen umweltpolitischen Bereichen. So sollen die Qualität von Luft und Wasser deutlich verbessert, der Eintrag von Kunststoffabfällen in die Meere zum 50 Prozent, der Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt um 30 Prozent reduziert werden. Der Einsatz von Pestiziden soll halbiert werden, um die Qualität der Böden zu verbessern. Im Hinblick auf die Abfallentstehung sieht der Aktionsplan signifikante Verringerungen vor, bezüglich Haushaltsabfällen etwa um 50 Prozent. Einen inhaltlichen Schwerpunkt des Aktionsplans bildet dabei auch die Überprüfung bereits bestehender Regeln sowie die Digitalisierung. Auf Unternehmen könnten damit insgesamt mittelfristig nötige Veränderungen etwa der Produktionsprozesse zukommen.
Zum Ziel der Schadstoffverringerung wird der Aktionsplan durch die Chemikalienstrategie der EU-Kommission aus dem Oktober 2020 ergänzt. Der Aktionsplan an sich entfaltet noch keine legislative Wirkung. Die Mitteilung der EU-Kommission mit einer inhaltlichen Zusammenfassung sowie den Aktionsplan in Form einer Mitteilung finden Sie hier.
Quelle: DIHK