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Vom Produkthersteller zum Serviceanbieter: Paderborner Forscher*innen unterstützen bei der Umsetzung von Smart Services in produzierenden Unternehmen

Vom reinen Produkthersteller zum zusätzlichen Serviceanbieter: Auf diese Entwicklung fokussieren sich immer mehr produzierende Unternehmen aus dem Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus. Seit zwei Jahren arbeiten Wissenschaftler*innen der Fachgruppe „Advanced Systems Engineering“ des Heinz Nixdorf Instituts der Universität Paderborn und des Fraunhofer-Instituts für Entwurfstechnik Mechatronik IEM mit weiteren Partner*innen aus Industrie und Forschung an einem Instrumentarium, das Unternehmen auf die Arbeit mit digitalen Services, sogenannten Smart Services, vorbereitet. Im Rahmen eines digitalen Meilensteintreffens konnte das Team bereits auf erste Ergebnisse blicken. Das Projekt „Instrumentarium zur musterbasierten Planung hybrider Wertschöpfung und Arbeit zur Erbringung von Smart Services“ (IMPRESS) wird im Rahmen des Programms „Zukunft der Arbeit“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.
Weiterlesen: https://www.uni-paderborn.de/nachricht/95672

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Aus Forschungsprojekt geht Firma hervor: Forschungsgruppe der Universität Paderborn entwickelt Signalgenerator

Von Mess- über Radarsysteme bis hin zur Telekommunikation: Riesige Datenmengen werden heutzutage in immer kürzerer Zeit übertragen. Präzise Signale sind dabei unerlässlich. Sind sie ungenau, kommt es zu Fehlern. Im Forschungsprojekt „RadiOptics“, das im vergangenen Juni am Heinz Nixdorf Institut der Universität Paderborn gestartet ist, arbeiten Wissenschaftler*innen deshalb an einem Signalgenerator, der potenzielle Fehlerquellen reduzieren soll. Aus dem Vorhaben ist jetzt eine Ausgründung hervorgegangen: die QuSinus GmbH.

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Umwelt & Energie

Solarpaket I verabschiedet

Der Bundesrat hat am 26. April 2024 das sogenannte Solarpaket I gebilligt, das der Bundestag kurz zuvor am Morgen beschlossen hatte. Das Gesetz sieht Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und anderer Rechtsvorschriften vor. Darüber hinaus kann nun auch die Verordnung über technische Anforderungen (EAAV) wie bisher vorgesehen am 08.05.2024 im Kabinett verabschiedet werden.

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