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Flüsterasphalt auf dem Bielefelder Ostwestfalendamm

Die Straßen.NRW Regionalniederlassung OWL plant 2021 und 2022 Sanierungen auf dem OWD. Mit dem Beginn der Sommerferien, also ab dem 5. Juli, wird zwischen dem Haller Weg und der Abfahrt Quelle auf einer Länge von etwa 1.100 Meter die Fahrbahn erneuert. Eingebaut wird in diesem Abschnitt ein lärmmindernder Fahrbahnbelag, der gegenüber herkömmlichen Fahrbahnbelägen für PKW eine Lärmminderung von -2,8 dB(A) und für LKW sogar von -4,6 dB(A) bei einer Geschwindigkeit größer 60 km/h bewirkt. Unterhalb dieser Geschwindigkeit wirkt sich die Lärmminderung durch den Fahrbahnbelag nicht so stark aus, da dann nicht mehr die Rollgeräusche der Reifen, sondern die Motorengeräusche maßgeblicher sind. Während der Bauzeit wird der Verkehr weiterhin auf jeweils zwei eingeengten Fahrspuren in jede Richtung durch die Baustelle geführt. Die zulässige Geschwindigkeit wird auf 60 km/h herabgesetzt. Die Fahrbahnerneuerung soll noch in den Sommerferien abgeschlossen werden.

 Ab September, ein genauer Baubeginn steht noch nicht fest, werden dann die Fahrbahnübergänge auf der Graphia-Brücke erneuert. Begonnen wird mit der Fahrtrichtung Innenstadt. Auch hier wird der Verkehr weiterhin mit jeweils zwei eingeengten Fahrspuren in jede Richtung durch die Baustelle geführt. Die zulässige Geschwindigkeit wird auf 60 km/h herabgesetzt. Für diese Fahrtrichtung wird eine Bauzeit von etwa 10 Wochen bis in den November hinein angesetzt. Da der Einbau der Fahrbahnübergänge sehr witterungsabhängig ist, wird dann eine Winterpause bis zum April 2022 eingelegt. Die Baustellenverkehrsführung bleibt während dieser Zeit bestehen, die zulässige Geschwindigkeit wird aber auf 80 km/h heraufgesetzt. Ab April 2022 erhält dann die Gegenrichtung neue Fahrbahnübergänge. Die Bauzeit wird auch hier etwa 10 Wochen betragen. Im Juni 2022 sollen die Bauarbeiten beendet sein.

Änderungen der Fahrspuraufteilung oder Änderung der Verkehrsführung im Bereich der Artur-Lade-beck-Straße sind im Bauzeitraum nicht vorgesehen.

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Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

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