Mengensteuerung greift bei KWK-Ausschreibung

Das Volumen der KWK-Ausschreibung wird reduziert. Das gab die Bundesnetzagentur bekannt. Von der ursprünglichen Ausschreibungsmenge von 75 MW werden 16,5 MW abgezogen und nur 58,5 MW ausgeschrieben. Hintergrund ist, dass die beiden vorherigen Ausschreibungsrunden unterzeichnet waren. Daher musste die Bundesnetzagentur die mit der KWK-Novelle kurz vor Weihnachten eingeführte Mengensteuerung anwenden.

Ziel der Übung ist, die KWK-Förderkosten zu senken. Aufgrund der Unterzeichnung tendierten diese in Richtung des Höchstwerts von 7 Cent/kWh. Bei den Ausschreibungen für innovative KWK-Systeme ändert sich hingegen nichts am Volumen von 25 MW, weil das Wettbewerbsniveau der letzten Runden ausreichend war.

Quelle: DIHK

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