Kennzeichnung für Einwegkunststoffprodukte

Ab dem 3. Juli 2021 sind bestimmte Einwegkunststoffprodukte (Hygieneartikel, Tabakprodukte und Getränkebecher) zu kennzeichnen. Die entsprechenden Piktogramme wurden von der EU-Kommission nun hier veröffentlicht und können heruntergeladen werden. Die Einwegkunststoffverbotsverordnung, mit der die Vorgaben aus Art. 7 der Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden sollen, befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.

Die Durchführungsverordnung mit den genauen Vorgaben zur Kennzeichnung finden Sie hier. 

Quelle: DIHK, Berlin

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