Verordnung über Großfeuerungsanlagen in Bundestag und Bundesrat

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Regierungsfraktion der Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen und Verbrennungsmotoranlagen mit geringfügigen Änderungen zugestimmt. Zudem wurde eine Entschließung angenommen, mit der Verwaltungsbehörden aufgefordert werden, Anlagenbetreibern ausreichend Zeit zu gewähren, um die neuen und geänderten Anforderungen der Verordnung einzuhalten. Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Senkung der Quecksilber- und Stickstoffgrenzwerte für Stein- und Braunkohlekraftwerke fand keine Mehrheit. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Die Verordnungsänderung dient der Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen und Abfallverbrennungsanlagen. Viele Anforderungen müssen bereits bis zum 17. August 2021 eingehalten werden. Die Verordnung betrifft neben Braun- und Steinkohlekraftwerken auch Gasturbinen und Verbrennungsmotoranlagen der Energiewirtschaft und Industrie (bspw. Zement, Chemie oder Stahl) mit Feuerungswärmeleistungen von mindestens 50 Megawatt (MW). Die Regelungsinhalte sind nicht nur relevant für den Kohleausstieg, sondern auch für den Neubau oder die Modernisierung vieler Gas- und Dampfturbinenkraftwerke (GuD).

Betroffene Unternehmen aus Energiewirtschaft und Industrie setzen sich für eine zügige Umsetzung des Gesetzgebungsvorhabens ein. Ihnen bleibt aufgrund der Verspätung nur noch wenig Zeit, die technischen Maßnahmen rechtlich und technisch zu realisieren. Betreiber von Braun- und Steinkohlekraftwerken weisen zudem darauf hin, dass sie bei vielen bestehenden Kraftwerken keinen Spielraum für Grenzwertverschärfungen sehen. Sollte diese verschärft werden, könnten sie den gesetzlich verankerten Ausstiegspfad aus der Kohleverstromung nicht einhalten.

Aufgrund der Bedeutung des Gesetzgebungsvorhabens für Kohleausstieg und Energiewende wird es voraussichtlich auch im Bundesrat umstritten bleiben. Die Ausschüsse beraten das Vorhaben Anfang März. Am 26. März wird das Plenum über die Verordnung und mögliche Änderungsempfehlungen der Ausschüsse abstimmen.

Alle Drucksachen des Bundestages zu dem Gesetzgebungsvorhaben finden Sie hier.

Das Zustandekommen der BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen war von vielen Anlagenbetreibern kritisiert worden. Die polnische Regierung hatte deshalb eine Nichtigkeitsklage gegen den Durchführungsbeschluss der EU-Kommission aufgrund von Fehlern im Abstimmungsverfahren angestrengt. Am 27. Juli hat der EuGH der Klage stattgegeben. Die Kommission muss den Durchführungsbeschluss nun innerhalb von 12 Monaten überarbeiten. Die im Durchführungsbeschluss festgelegten Anforderungen sollen jedoch in Kraft bleiben. Ein Außerkraftsetzen würde den Zielen eines hohen Umweltschutzniveaus und der Verbesserung der Umweltqualität zuwiderlaufen. Das vollständige Urteil (in englischer Sprache) finden Sie unter diesem Link.

Quelle: DIHK

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