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Längere Übergangsfrist für kleine KWK-Anlagen wahrscheinlich

Seit der erneuten Novelle des KWKG im Dezember 2020 müssen Anlagen bereits ab 500 kW in die Ausschreibung, wenn sie eine KWK-Förderung in Anspruch nehmen wollen. Diese Regelung gilt aktuell bereits ab der kommenden Ausschreibungsrunde zum 1. Juni 2021. Viele Bestellungen von Anlagen im Segment zwischen 500 kW und 1 MW wurden aufgrund dieser Regelung bereits storniert.

Diese kurze Übergangsfrist stieß auf viel Kritik. Daher hat das Bundeswirtschaftsministerium nochmals mit der EU-Kommission verhandelt und einen längeren Übergang vereinbart. Dieses soll so aussehen, dass Anlagen, die vor dem 31.12.2020 verbindlich bestellt wurden, eine Förderung erhalten sollen, auch wenn sie nicht an der Ausschreibung teilnehmen. Eine solche Regelung könnte z. B. noch an die laufende EnWG-Novelle angehängt werden.

Quelle: DIHK

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