Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) erreichen derzeit zahlreiche Anfragen von Unternehmen aus ganz Ostwestfalen zu Schreiben, die vorgeblich im Zusammenhang mit einer Eintragung im Handelsregister stehen. Die Schreiben erwecken den unzutreffenden Eindruck, vom Amtsgericht zu stammen. Blickfangmäßig und als zentrale Überschrift erscheint das Landeswappen Nordrhein-Westfalens und der Hinweis „Rechnung“. Während bei Aussendungen im Bereich der so genannten Formularfälle, in der Regel versteckt, der Hinweis auf ein Angebot erfolgt, fehlt dies bei den aktuellen Schreiben gänzlich. Vielmehr werden Zahlungsfristen genannt, bei deren Nichteinhaltung „selbstverschuldete Mahngebühren“ und eine „zwangsweise Einziehung des Betrags“ drohten. Die IHK rät betroffenen Unternehmen, auf diese Schreiben keinesfalls ungeprüft Zahlungen zu leisten. „Insbesondere solche Unternehmen, die tatsächlich in der jüngeren Vergangenheit Eintragungen in das Handelsregister vorgenommen haben, sollten ihren Posteingang besonders genau prüfen“, rät IHK-Syndikusrechtsanwalt Lars Henning Döhler. IHK-Mitgliedsunternehmen können sich bei Zweifeln, ob es sich bei Schreiben um unseriöse Formularfallen handelt an die IHK wenden. Ansprechpartner: Lars Henning Döhler, 0521 554 – 215.
Aus- und Weiterbildung
IHK zeichnet Ausbildungsbotschafterinnen und -botschafter und deren Unternehmen für Engagement in der Berufsorientierung aus
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