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Studienumfrage „Azubi-Recruiting Trends 2021“ – jetzt noch bis zum 31.03. teilnehmen

Wie tickt die Generation Z in Sachen Ausbildung? Wie möchten sich Schüler in Pandemiezeiten für eine Ausbildung bewerben – persönlich oder per Video? Wie stehen Ausbilder zum Homeoffice – und wie finden das die Azubis?

Diese und noch viel mehr Fragen stellt die diesjährige bundesweite Studie Azubi-Recruiting Trends der u-form Testsysteme GmbH & Co. KG. Da die Fragen für beide Zielgruppen (Ausbildungsverantwortliche und Azubis bzw. Azubi-Bewerber/-innen) vergleichbar gestellt werden, ist es möglich, sowohl den Ist- als auch den Wunschzustand festzuhalten. Durch diesen Vergleich von Wunsch und Wirklichkeit können Empfehlungen geben werden, wie das Azubi-Marketing und das Ausbildungsangebot attraktiver gestaltet werden kann. Die Befragung dauert maximal 15 Minuten.

Hier geht es zur Umfrage: https://testsysteme.de/studie

Alle Teilnehmer bekommen als Dankeschön zwei kostenlose E-Books zum Download und die Studienergebnisse exklusiv vor der offiziellen Veröffentlichung. Unter allen teilnehmenden Azubis werden wertvolle Preise verlost, vom Bluetooth-Lautsprecher bis zum Amazon-Gutschein.

 

 

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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