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REACH: Kandidatenliste erweitert

Wie die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) am 19. Januar 2021 mitteilt, ist die Kandidatenliste im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung REACH um zwei Stoffe erweitert worden. Dabei handelt es sich um Stoffe, die etwa in Lösemitteln oder zur Herstellung von Kunststoffen oder Gummireifen verwendet werden. Auf Unternehmen, welche diese Stoffe zur Herstellung ihrer Produkte verwenden, könnten damit mittelfristig neue Vorgaben zur Beschränkung oder Zulassungsbeantragung zur Stoffnutzung zukommen. Dies hängt nun von anschließenden Stoffprüfungen und entsprechenden rechtlichen Einordnungen im Rahmen der REACH-Verordnung ab. Die Mitteilung der ECHA und die genannten Stoffe finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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