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Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater

Bereits seit 2018 gilt die Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler und -berater.

IHK-Organisation und die BaFin haben zu dieser Weiterbildungsverpflichtung eine gemeinsame FAQ-Liste zusammengestellt. Hier wird unter anderem beantwortet, wer sich weiterbilden muss, welche Anforderungen an den Inhalt, die Organisation und den Ablauf der Weiterbildungsmaßnahmen gestellt werden und was sonst noch zu dem Thema wissenswert ist. Die FAQ-Liste ist über diesen Link abrufbar ist: https://www.ihk-wiesbaden.de/blueprint/servlet/resource/blob/4922642/0de5c53d5ccb2a75bab1a8945232162b/faq-liste-zur-weiterbildungspflicht-data.pdf

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Recht & Steuern

Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“

Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

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