Bundesrat stimmt für Mehrländerantrag zur Ersatzbaustoffverordnung

Der Bundesrat hat der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung (EBV), zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung (kurz: Mantelverordnung) unter Maßgaben zugestimmt. Dabei setzte sich der, auch von der Wirtschaft überwiegend unterstützte, Mehrländerantrag zur EBV durch. Dieser Entwurf entspricht dem im März gefundenen Kompromiss zwischen BMU und mehreren Umweltministerien der Länder.

Ein aus dem Saarland eingebrachter Änderungsantrag zur EBV, der Einbaubeschränkungen für Ersatzbaustoffe in vielen Punkten verschärft hätte, fand dagegen keine Mehrheit. Auch die Länderöffnungsklausel in der BBodSchV (Ziffer 68) erreichte keine Zustimmung. Diese Klausel ist Bestandteil des Koalitionsvertrag. Zur BBodSchV stimmten die Länder dagegen zahlreichen weiteren Maßgaben zu (Ziffern: 14, 22, 23, 24, 30, 35, 41, 55, 56, 59, 65, 69, 70, 74, 76, 80, 87, 91, 93, 94).

Der Regierungsentwurf aus dem Jahr 2017 würde nach den Maßgaben der Länder damit deutlich geändert. Nun muss das Verordnungspaket noch erneut Bundestag und Bundesregierung passieren. Die Beratungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Sollten Bundestag und Bundesregierung keinen Einspruch einlegen, wird die Veröffentlichung Anfang 2021 erwartet. Inkrafttreten wäre dann erst 2023, da der Verkehrsausschuss sich mit seinem Antrag zur längeren Übergangsbestimmung durchsetzte (Ziffer 94). Die Beschlussdrucksache finden Sie unter diesem Link.

Quelle: DIHK

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