Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Bundestag beschließt Plastiktütenverbot

Mit dem Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes dürfen ab dem 1. Januar 2022 leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Dafür hat der Bundestag am 26.11.20 gestimmt. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Der DIHK hatte sich für eine ausreichende Übergangsfrist eingesetzt.

Von dem Verbot ausgenommen sind sogenannte „Hemdchenbeutel“ von weniger als 15 Mikrometern, also sehr dünne Plastiktüten für einen hygienischen Umgang mit offenen und leicht verderblichen Lebensmitteln. Hier sind noch keine Alternativen verfügbar. Bio-basierte und bio-abbaubare Kunststofftragetaschen fallen ebenso unter das Verbot.

Das Verbot war in der politischen Debatte umstritten. Die Vorgaben aus der EU-VerpackungsRL (EU/2019/904) zur Reduzierung von Plastiktüten wird in Deutschland bereits jetzt übererfüllt – nach europäischen Vorgaben soll der Pro-Kopf-Verbrauch bis 2025 bei 40 Plastiktüten liegen. In Deutschland werden aktuell jährlich 20 Plastiktüten verbraucht. Die 2016 eingegangene Selbstverpflichtung des Handels diese Tragetaschen nur noch gegen Entgelt abzugeben, hat deutlich zur Reduzierung des Verbrauchs beigetragen.

Die Übergangsfrist bis Anfang 2022 soll dem Handel ausreichend Zeit einräumen, die vorhandenen Restbestände abzuverkaufen.

Quelle: DIHK

Weitere Themen

Recht & Steuern

Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“

Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

weiterlesen