REACH und Brexit: erneute Hinweise der ECHA

Um Unternehmen die Vorbereitung auf das Ende der Übergangsphase nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs (VK) aus der EU zu erleichtern, hat die Europäische Chemikalienagentur sowohl ihre IT-Tools als auch ihr digitales Informationsangebot zu den Brexit-Auswirkungen im Rahmen der REACH-Verordnung aktualisiert.

Die ECHA rät Unternehmen in der EU erneut, die Liste der lediglich durch Unternehmen des VK registrierten Stoffe zu kontrollieren. Um Stoffe aus dem VK nach Ablauf der Übergangsphase weiter in der EU zu beziehen, sollten sie den Stoff selbst als Importeur registrieren, es sei denn, die Registrierung wurde in die EU übertragen, so die Mitteilung der ECHA. Die EU-Verordnungen REACH, CLP und POP werden in Nordirland nach Ende der Übergangsphase allerdings weiter zur Anwendung kommen.

Der Import von Gemischen aus dem VK in die EU ist auch hinsichtlich der Harmonisierten Giftinformationen im Rahmen der CLP-Verordnung betroffen. Nach Angaben der ECHA ist dazu eine eigene Übermittlung der Harmonisierten Giftinformationen an das Übermittlungsportal der ECHA notwendig.

Die Mitteilung der ECHA finden Sie in englischer Sprache hier.

Quelle: DIHK

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