Unterrichtsschließung am 21. und 22. Dezember 2020 – Prüfungen dennoch möglich

Ursprünglich sollten die Weihnachtsferien am 23. Dezember 2020 beginnen. Vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen und zur Eindämmung der Pandemie hat die Landesregierung entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember unterrichtsfrei sein wird. Klausuren oder mündliche Prüfungen können unter bestimmten Bedingungen dennoch stattfinden, darauf weist ein Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalens und die Bezirksregierung Detmold hin.

Falls Schulen mit gymnasialer Oberstufe und die beruflichen Gymnasien ihre für den 21. oder 22. Dezember 2020 geplanten Klausuren oder mündlichen Prüfungen als Ersatz für Klausuren nicht problemlos verschieben können, kann es trotz Unterrichtsfrei bei diesen Terminen verbleiben.

Dies gilt ebenfalls für Klassenarbeiten und Klausuren der Abschlussjahrgänge von Bildungsgängen des Berufskollegs mit Blick auf die Zulassung zu den dezentralen Prüfungen zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder eines Berufsabschlusses nach Landesrecht.

An den Weiterbildungskollegs finden die im Dezember 2020 vorgesehenen Prüfungsverfahren einschließlich der Zeugnisausgabe unverändert statt. Ebenso können für Studierende des fünften Semesters für den 21. und 22. Dezember 2020 vorgesehene Klausuren stattfinden, falls sie sich nicht problemlos verschieben lassen.

Auf der Seite https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten informiert das Schulministerium laufend über aktuelle Entwicklungen zum Schulbetrieb.

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