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Brexit-News auf der IHK-Homepage – Recht, Steuern, Zoll

Ab 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil des Binnenmarktes und der Zollunion. Auch bei Abschluss eines Abkommens wird sich das Verhältnis der EU zum Vereinigten Königreich grundlegend wandeln und sich von der britischen Mitgliedschaft im Binnenmarkt wesentlich unterscheiden.

Dies gilt zum Beispiel für die dann erforderlichen Zollformalitäten. Die Unternehmen müssen sich auf diese Folgen des Endes der Übergangsphase vorbereiten, und zwar unabhängig davon, ob der Abschluss eines Abkommens zum künftigen Verhältnis gelingt oder nicht.

Informieren Sie sich. Die IHK bietet aktuelle Informationen auf einer eigenen Brexit-Homepage – Link

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