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Mantelverordnung im Bundesrat

Ersatzbaustoff- und Bundes-Bodenschutz-Verordnung

Die Ausschüsse im Bundesrat haben dem Plenum, das am 6. November stattfindet, Empfehlungen zur Abstimmung vorgelegt. Umwelt- und Verbraucherausschuss empfehlen den Landesregierungen die Zustimmung zum sog. Saarländischen Antrag (Ziffer 1) einer Ersatzbaustoffverordnung (EBV).  Diesem widersprechen Verkehrs-, Wirtschafts- und Bauausschuss. Umwelt-, Verbraucher- und Wirtschaftsausschuss setzen sich dagegen gemeinsam für den sogenannten Mehrländerantrag (Ziffer 2) zur EBV ein. Dieser entspricht dem Kompromissvorschlag einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe des BMU mit Landesumweltministerien aus dem März 2020.

Im Bauausschuss konnte sich ein Antrag zur Ablehnung der gesamten EBV nicht durchsetzen.

Verkehrs- und Wirtschaftsausschuss empfehlen in Ziffer 3 § 14 bis § 18 zu streichen (S. 311f), um nicht aufbereitetes Bodenmaterial und Baggergut aus dem Anwendungsbereich zu streichen. Änderungen der EBV zum Kabinettsentwurf (Ziffer 3 bis 13) gelten jedoch als unwahrscheinlich, da die neuen Länderentwürfe der Ziffern 1 und 2 weitgehend abgestimmt wurden.

Zahlreiche weitere Anträge des Umweltausschusses betreffen die Bundesbodenschutzverordnung im Artikel 2 (BBodSchV). Verkehrs-, Verbraucher- und Wirtschaftsausschuss (Ziffer 68) empfehlen dem Plenum Zustimmung zu der sogenannten Länderöffnungsklausel in der BBodSchV, die auch im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vereinbart wurde.

Die nun vorliegenden Verordnungsentwürfe bieten nach fast 15 Jahren Diskussion die Chance auf eine bundesweite Regelung der Verwertung mineralischer Abfälle. Der Ausgang der Abstimmungen am 6. November ist allerdings offen. Die Ausschussempfehlungen und weitere Drucksachen finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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