CO2-Bepreisung: Erhöhung der Zertifikatspreise gesetzlich festgelegt

Start zum 1. Januar 2021

Kurz nach Verabschiedung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) Ende letzten Jahres haben sich Bund und Länder auf einen höheren CO2-Preispfad beginnend mit 25 anstelle von 10 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2021 geeinigt. Die Preise für ein Emissionszertifikat steigen für die Folgejahre schrittweise auf bis zu 65 Euro im Jahr 2026 an. Im ersten Jahr 2021 führt die CO2-Bepreisung umgerechnet zu einer Preiserhöhung von sieben Cent pro Liter Benzin und acht Cent pro Liter Diesel. Diese Anpassung des CO2-Preispfades ist Anfang Oktober durch den Bundestag beschlossen und im Anschluss durch den Bundesrat bestätigt worden.

Durch den höheren Einstiegspreis der Emissionszertifikate können für energie- und handelsintensive Unternehmen Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen. Es besteht das Risiko der Abwanderung von Produktion und Arbeitsplätzen, die zu globalen Mehremissionen führt (Carbon Leakage). Die im Brennstoffemissionshandelsgesetz enthaltene Verordnungsermächtigung zur Entlastung besonders betroffener Unternehmen (§ 11 Abs. 3 BEHG) wurde insoweit geändert, dass die Bundesregierung bereits vor dem 1. Januar 2022 solche Entlastungen regeln kann.

Ergänzend zu Eckpunkten der Bundesregierung zur Ausgestaltung der Carbon Leakage-Regelungen (veröffentlicht unter folgendem Link auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums) hat der Bundestag die Bundesregierung in seinem Beschluss u.a. aufgefordert, die entsprechende Verordnung noch im laufenden Jahr zu erlassen. Auch die sonstigen technischen Regelungen zur Umsetzung des Brennstoffemissionshandels sind bislang noch nicht oder nur in Verordnungsentwürfen bekannt.

Quelle: DIHK

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